Stand: Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Werbenetzwerk von godl.de (godl e.K.)
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen godl e.K., Rosa-Luxemburg-Str. 25, D-08393 Meerane (im Folgenden: Godl genannt) und dem Vertragspartner.
1.2. Godl erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Godl ist im Übrigen berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
1.3. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen von Godl. Der Affiliate erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Godl diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.
1.4. Neben den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch die jeweils gültige Preisliste von Godl Vertragsbestandteil.
1.5. Es gelten für die Anwendung und Auslegung des Vertrages nachfolgende Definitionen:
Affiliate: Ein Affiliate ist eine natürliche oder juristische Person, Inhaber bzw. Betreiber digitaler Medien (Webseiten, E-Mails, SMS, MMS, o.ä.), der Godl verlinkte Werbeflächen zur Verfügung stellt, die weiter vermittelt werden. Ein Affiliate ist Unternehmer (§ 14 BGB) und kein Verbraucher (§ 13 BGB), der durch Godl übermittelt, auf mobilen und digitalen Medien wirbt, und der gegenüber Godl nach der jeweils geltenden Preisliste und im Werbeerfolgsfall gemäß den vereinbarten Konditionen entgeltpflichtig wird. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
Godl: Godl übermittelt mit seinem Werbenetzwerk die Werbung von Affiliates auf digitalen Medien von Godl und Affiliates. Hierzu schließt Godl mit diesen Parteien Rahmenverträge, bietet die technische Infrastruktur und protokolliert die vermittelten Leistungen.
Double Opt-In: Beim „Double Opt-In" erfolgt der Eintrag in eine Abonnentenliste in zwei Schritten:
1. Schritt: Auf Anfrage erhält der Interessent eine E-Mail-Nachricht mit einem individuellen Bestätigungslink.
2. Schritt: Erst wenn der Interessent diesen Bestätigungslink aktiv angeklickt und somit bestätigt hat, wird er in die Abonnentenliste eingetragen.
Vertragspartner: Vertragspartner von Godl sind Affiliates.
Werbemittel: Jede Form von Werbemitteln (z.B. Banner, Texte, Videos u.ä.), die der Affiliate zu Werbezwecken Godl oder Godl dem Affiliate zur Verfügung stellt.
Werbeplattform: Ein im Godl Online-System als Werbeplattform hinterlegtes digitales Medium wie bspw. eine Webseite, eine Mobile Webseite o.ä. auf der ein Affiliate auf einer oder mehreren digitalen Werbeflächen Werbemittel von Godl integriert.
2.1. Der Vertragsschluss kommt zwischen Godl und dem Affiliate selbst zustande. In bestimmten Fällen kann es sein, dass der Affiliate mit Godl ergänzende Bedingungen zur Teilnahme vereinbart. Godl bietet auf seinem Online-Portal Werbemittel an, die Affiliates oder Godl dort im Rahmen von Werbekampagnen eingestellt haben. Der Affiliate kann diese bewerben. Diese Bedingungen gelten dann ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2. Affiliates bei Godl können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen werden. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
2.3. Godl kann die Vorlage eines gültigen Gewerbenachweises, Handelsregisterauszuges und/oder Identitätsnachweis vom Affiliate verlangen.
2.4. Meldet der Mitarbeiter einer juristischen Person diese als Affiliate bei Godl an, so bedarf es der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.B. eine Agentur) einen Affiliate in dessen Auftrag anmeldet oder in dessen Auftrag gegenüber Godl agiert.
2.5. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Godl die Anmeldung des Affiliates bestätigt.
2.6. Bei der Anmeldung hat der Affiliate die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Affiliate hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbständig in das Online-System von Godl einzupflegen.
2.7. Der Affiliate stimmt dem Empfang von E-Mails durch Godl zu. Widerspricht der Affiliate dem Empfang solcher E-Mails, so handelt es sich um eine konkludente Kündigung des Vertrages.
2.8. Der Affiliate verpflichtet sich, bei allen Aktivitäten über Godl die geltenden Gesetze zu beachten. Angemeldet werden dürfen nur Werbeplattformen und Werbemittel, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen.
2.9. Der Affiliate gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von Godl schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).
2.10. Godl bleibt es unbenommen, darüber hinaus auch als Affiliate oder Agentur tätig zu werden.
2.11. Godl kann mit dem Affiliate als Referenz werben und dazu den jeweiligen Namen und das Logo in allen Medien verwenden.
3.1. Für den Affiliate ist die Teilnahme im Werbenetzwerk von Godl kostenpflichtig. Es gelten die Preise der jeweils online veröffentlichten aktuellen Preisliste.
3.2. Der Affiliate verfügt bei Godl über ein virtuelles Konto.
3.3. Für die Bereitstellung von Werbekampagnen oder Leistungen über Godl hat der Affiliate eine entsprechende währungsspezifische Anzahlungssumme im Voraus zu leisten. Sämtliche Transaktionskosten (z.B. Gebühren für Kreditkarten) hat der Affiliate zu tragen.
3.4. Der Zugang des Affiliates wird nach wirksamem Vertragsschluss durch Godl freigeschaltet. Soweit nicht anders vereinbart, ist das währungsspezifische, in der aktuellen Preisliste definierte Mindestvolumen einzuzahlen.
3.5. Der Affiliate verpflichtet sich, nach Anforderung durch Godl sein Affiliate-Konto umgehend wieder aufzufüllen. Sinkt der Kontostand auf das Mindestguthaben, kann Godl die Werbekampagnen deaktivieren.
3.6. Rechnungen von Godl sind sofort nach Erhalt zahlbar. Teilzahlungen werden dem virtuellen Guthabenkonto gutgeschrieben. Der Affiliate ist zum Abzug von Skonti nicht berechtigt.
3.7. Godl erstellt monatliche Abrechnungen über das verbrauchte Affiliate-Guthaben.
3.8. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich im PDF-Format auf elektronischem Weg gemäß UStG § 14 und eIDAS-Verordnung. Auf eine postalische Zusendung verzichtet der Affiliate ausdrücklich.
4.1. Die Entscheidung zur Annahme einer Werbekampagne trifft allein der Affiliate. Von daher trifft allein den Affiliate die Pflicht, die an seiner Werbekampagne teilnehmenden Affiliates fortlaufend zu überprüfen.
4.2. In der E-Mail-Kommunikation mit den Affiliates des Godl Netzwerks ist der Affiliate verpflichtet, seine E-Mails mit einem rechtsgültigen Impressum zu versehen.
4.3. Der Affiliate darf lediglich mit Werbeplattformen teilnehmen, deren Rechte er auch besitzt.
4.4. Für den Affiliate gilt ein Spam-Verbot hinsichtlich der Nutzung von durch Godl bereitgestellten Werbemitteln und URL-Codes in E-Mails.
4.5. Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel in E-Mails ist nur dann gestattet, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich dem Empfang zugestimmt haben („Double Opt-In") und die E-Mails ein rechtsgültiges Impressum aufweisen.
4.6. Auf konkrete Nachfrage seitens Godl ist der Affiliate verpflichtet, etwaige Double-Opt-In-Nachweise binnen 48 Stunden beizubringen. Andernfalls hat Godl ein Sonderkündigungsrecht gem. § 11.7.
4.7. Die automatische Erzeugung von Views, Klicks, Logins, Likes usw. mittels technischer Vorrichtungen sowie durch vorsätzliche Täuschung ist untersagt.
4.8. Der Affiliate verpflichtet sich, ohne schriftliche Genehmigung von Godl keine Methoden zu verwenden, die Cookies ohne Werbemittelkontakt setzen (sog. Cookie-Dropping).
4.9. Der Affiliate verpflichtet sich, seine Webseite so zu gestalten, dass ausschließlich gültige Views, Klicks, usw. generiert werden.
4.10. Ferner verpflichtet sich der Affiliate, seine Webseite in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen zu gestalten.
4.11. Darüber hinaus verpflichtet sich der Affiliate, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle, pornographische oder diskriminierende Aussagen zu verzichten.
4.12. Bewirbt der Affiliate die Werbeplattformen unter Nutzung eines eigenen oder fremden Werbenetzwerks, verpflichtet er sich zur Einhaltung der Vorgaben des Godl Netzwerks. Bei Verstößen haftet der Affiliate vollumfänglich.
5.1. Der Affiliate stellt für seine Werbekampagne in geeigneter Form die Werbemittel einschließlich hierfür benötigter Codes und Hyperlinks zur Verfügung. Er ist verpflichtet, die Dokumentation der vergütungspflichtigen Transaktionen durch das Godl Tracking-System nicht zu behindern oder zu manipulieren.
5.2. Ausschließlich der Affiliate ist für die ordnungs- und funktionsfähige Integration der von Godl bereitgestellten Tracking-Codes verantwortlich.
5.3. Die Platzierung sowie die Häufigkeit der Einbindung von bereitgestellten Werbemitteln kann der Affiliate nach eigenem Ermessen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen tätigen.
5.4. Der Affiliate erteilt Godl eine auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz, alle Marken, Urheberrechte und ähnliche Rechte im Rahmen des Godl Netzwerkes zu nutzen.
5.5. Eine Veränderung der aus dem System generierten Werbemittel- und Tracking-Codes ist nicht statthaft. Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform.
5.6. Dem Affiliate ist es nicht gestattet, geschützte Marken oder sonstige Rechte zu nutzen, sofern Godl dies explizit ausgeschlossen hat.
5.7. Der Affiliate verpflichtet sich, die ihm überlassenen Werbemittel nur auf der von ihm angegebenen Werbeplattform zu integrieren und nicht an Dritte weiterzugeben.
5.8. Über wesentliche inhaltliche oder technische Änderungen auf seinen digitalen Werbeflächen informiert der Affiliate Godl unverzüglich.
5.9. Der Affiliate verpflichtet sich, die bereitgestellten Werbemittel nicht in einem Kontext zu platzieren, der erkennbar die wirtschaftlichen Interessen oder das Ansehen von Godl gefährdet.
5.10. Der Affiliate ist verpflichtet, die Werbemittel im Fall der Kündigung, der Sperrung oder des Ablaufs einer Kampagne unverzüglich von seinen Werbeflächen zu entfernen.
6.1. Die Konditionen der Vergütung im Rahmen der Werbekampagnen werden zwischen Godl und dem Affiliate vereinbart.
6.2. Godl ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Werbekampagne des Affiliates oder ein Werbeprogramm auszusetzen oder zu pausieren.
6.3. Der Affiliate verpflichtet sich, Godl hinsichtlich der Vergütungen gegenüber anderen Affiliate-Netzwerken nicht schlechter zu stellen.
6.4. Gewünschte Konditionsänderungen des Affiliate müssen Godl mindestens 3 Werktage vor Inkrafttreten mitgeteilt werden.
6.5. Vergütungen für Pay-per-View oder Pay-per-Klick sind sofort fällig. Vergütungen für Pay-per-Lead oder Pay-per-Sale hat der Affiliate innerhalb von 45 Tagen zu bestätigen oder zu stornieren. Nach Ablauf gilt die Transaktion als bestätigt.
6.6. Eine Stornierung von erfassten Transaktionen ist nur möglich, wenn ein in den Teilnahmebedingungen definierter Stornofall oder ein gesetzlicher Widerruf des Endkunden vorliegt.
6.7. Stornierungen müssen gegenüber Godl auf Nachfrage durch geeignete Dokumente oder Logfiles nachgewiesen werden.
6.8. Eine Zahlungspflicht des Affiliates besteht auch bei einem durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursachten Tracking-Ausfall.
6.9. Der Affiliate hat dafür zu sorgen, dass sein Affiliate-Konto stets ein ausreichendes Guthaben aufweist, um alle offenen Transaktionen abzudecken.
6.10. Ein Guthaben des Affiliates verfällt in der gesetzlichen Verjährungsfrist (§ 195 BGB), wenn das Affiliate-Konto inaktiv ist oder das Guthaben nicht auszahlbar ist.
6.11. Vorhandene Guthaben werden nicht verzinst. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, werden im System standardmäßig Netto-Beträge (exklusive Umsatzsteuer) angezeigt.
6.12. Die Konditionen der Vergütung im Rahmen der Werbeprogramme werden auf der Internetseite von Godl mitgeteilt.
6.13. Alle Klicks, Views, Leads und Sales werden auf Basis des Godl Transaktionssystems protokolliert und verifiziert. Der Vergütungsanspruch für noch nicht gebuchte, offene oder unbestätigte Vergütungen erlischt, wenn der Affiliate sein Konto auflöst bzw. dieses gesperrt wird.
6.14. Der Anspruch auf Vergütung entsteht erst, wenn das Event durch Godl registriert, bestätigt und nicht storniert wurde sowie kein Verstoß gegen die AGB vorliegt.
6.15. Godl ist nicht verpflichtet, Events zu vergüten, die über Zwang, Täuschung oder durch automatisierte Systeme erzeugt wurden.
6.16. Godl sichert die Vollständigkeit der erfassten Erfolge nur im Rahmen der allgemeinen technischen Grenzen des Tracking-Systems zu.
6.17. Godl erstellt für den Affiliate mindestens eine monatliche Abrechnung (Gutschriftverfahren) im PDF-Format per E-Mail. Im Fall einer Account-Kündigung kann eine Auszahlung auch unterhalb der Mindestgrenze beantragt werden (zzgl. Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste).
6.18. Die Erstellung von Gutschriften erfolgt ausschließlich im PDF-Format auf elektronischem Weg. Der Affiliate verzichtet ausdrücklich auf eine postalische Zusendung.
6.19. Widerspricht der Affiliate einer per E-Mail übersandten Gutschrift nicht innerhalb von 3 Tagen, gilt diese als genehmigt.
6.20. Umsatzsteuer wird an den Affiliate erst ausgezahlt, wenn er einen geeigneten, jährlich zu erneuernden Nachweis über seine Vorsteuerabzugsberechtigung vorgelegt hat.
6.21. Treue-Boni und Guthaben-Boni sind freiwillige Marketing-Prämien von Godl. Bei Beantragung einer Auszahlung sowie bei Kündigung des Nutzungsvertrags werden alle erhaltenen Treue-Boni und Guthaben-Boni für den Zeitraum seit der letzten Auszahlung bzw. Rückbuchung (oder seit Registrierung) storniert, soweit diese die Summe der im selben Zeitraum getätigten kostenpflichtigen Aufträge (bezahlte Aufträge abzüglich eventueller Gutschriften für stornierte oder abgebrochene Aufträge) übersteigen. Es wird ein Kulanz-Freibetrag in Höhe von 1,00 € gewährt. Der Abzug ist auf das zum Zeitpunkt der Stornierung vorhandene Guthaben gedeckelt; ein negatives Guthaben entsteht nicht.
7.1. Der Affiliate haftet gegenüber Godl für alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Werbemittel und Links sowie für dadurch verursachte Schäden oder Systemausfälle.
7.2. Der Affiliate stellt Godl von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die Werbung oder die Webseiten des Affiliates gegen geltendes Recht verstoßen.
7.3. Der Affiliate stellt Godl von allen Kosten und Schäden frei, die durch ein pflicht- oder vertragswidriges Handeln des Affiliates entstehen.
8.1. Godl bemüht sich um eine kontinuierliche Verfügbarkeit des Systems von 24 Stunden am Tag, ausgenommen marktübliche Wartungszeiten oder Fremdverschulden. Haftungsansprüche wegen zeitweiser Systemausfälle sind ausgeschlossen.
8.2. Godl haftet nicht für höhere Gewalt oder Datenverluste außerhalb des Einflussbereichs von Godl.
8.3. Godl garantiert keine Mindestumsätze oder Werbeerfolge.
8.4. Godl haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung der Datenaktualisierungspflicht des Affiliates resultieren.
8.5. Godl übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der von Affiliates übermittelten Daten oder die Zahlungsfähigkeit von Werbepartnern.
8.6. Für sonstige Schäden haftet Godl nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
8.7. Die Haftung ist – außer bei vorsätzlichem Verhalten – der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 5.000,- EUR pro Schadensfall.
9.1. Godl erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Affiliates im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO und TDDDG). Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
9.2. Godl ist berechtigt, Daten zur Identitäts- und Bonitätsprüfung an entsprechende Dienstleister zu übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
10.1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Affiliate mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder im Online-System mitgeteilt.
10.2. Widerspricht der Affiliate den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
10.3. Im Fall eines Widerspruchs gilt das Vertragsverhältnis als zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
11.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung durch Godl bedarf keiner Schriftform (E-Mail ausreichend).
11.2. Die Kündigung durch den Affiliate ist frühestens einen Monat nach Registrierung direkt über den geschützten Login-Bereich möglich. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung oder Sperrung des Zugangs durch Godl liegt insbesondere auch vor, wenn der Affiliate die Support-Infrastruktur missbraucht, Mitarbeiter bedroht oder beleidigt, oder die Plattform systematisch schädigt (z. B. durch rufschädigende Falschbehauptungen in sozialen Medien oder missbräuchliche Nutzung von Ein- und Auszahlungsfunktionen ohne wirtschaftlichen Zweck wie Geldwäscheverdacht). Als Missbrauch der Support-Infrastruktur gilt insbesondere das Absenden von mehr als 3 Anfragen zum selben Thema oder derselben Fragestellung innerhalb von 7 aufeinanderfolgenden Tagen, ohne eine Antwort von Godl abzuwarten (Ticket-Flooding).
11.3. Die Löschung einzelner Werbekampagnen gilt nicht als Kündigung der gesamten Partnerschaft mit Godl.
11.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.5. Ein vorhandenes Restguthaben wird nach Wirksamwerden der Kündigung, nach Abzug der stornierbaren Werbeprämien gemäß § 6.21 und nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr (gemäß Preisliste) ausgezahlt. Die Auszahlung des Restguthabens nach Kündigung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Übersteigt das auszahlbare Restguthaben einen Betrag von 100,00 €, behält sich Godl vor, vor der Auszahlung geeignete Nachweise zur Identifikation (Kopie des Personalausweises), den Gewerbenachweis sowie eine schriftliche Bestätigung des Bankkontoinhabers zu verlangen. Zudem ist Godl in diesem Fall berechtigt, die Auszahlung in monatlichen Raten vorzunehmen; die Ratenhöhe beträgt bei einem auszahlbaren Guthaben bis 1.000,00 € mindestens 100,00 € monatlich, bei einem Guthaben bis 10.000,00 € mindestens 1.000,00 € monatlich und bei einem Guthaben über 10.000,00 € mindestens 2.500,00 € monatlich.
11.6. Bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten und Verhaltensregeln ist Godl berechtigt, folgende Bearbeitungsgebühren und Strafen direkt vom Guthaben einzubehalten oder aufzurechnen:
a) Bei Missbrauch der Support-Systeme (Ticket-Flooding gemäß § 11.2) eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro zusätzliche Anfrage oder 50,00 € pro Tag, an dem der Missbrauch stattfindet.
b) Bei Einreichung gefälschter Dokumente oder sonstigen Täuschungsversuchen eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 €.
c) Bei technischer Systemmanipulation (z. B. Klickbetrug, Cookie-Dropping) eine von Godl nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe von maximal 2.500,00 € pro Verstoß. Zudem verfallen in diesem Fall alle bisher erhaltenen, noch nicht ausgezahlten Werbe- und Treue-Boni rückwirkend.
12.1. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Spam-Verbot (§ 4.4), die Pflicht zur Bereitstellung eines Double-Opt-In-Nachweises (§ 4.6), die unzulässige künstliche Klickerzeugung (§ 4.7) oder das Cookie-Dropping (§ 4.8) vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- EUR.
12.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Godl bleiben davon unberührt; die Vertragsstrafe wird jedoch auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.
13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Sofern der Affiliate Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland existiert, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Godl.
13.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Affiliates werden nicht anerkannt.
13.4. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
13.5. Bei Abweichungen zwischen Übersetzungen und der deutschen Version der AGB ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung rechtlich maßgebend.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.